Kosten und Abrechnung
Gesetzliche Kasse · Privat und Beihilfe · Selbstzahlung
- Gesetzlich versichert
- Ich habe einen Kassensitz. Die Behandlung wird von Ihrer Krankenkasse übernommen, es entstehen keine Kosten für Sie. Sie brauchen keine Überweisung, nur Ihre Versichertenkarte. Der Zugang führt über die psychotherapeutische Sprechstunde.
- Privat versichert oder beihilfeberechtigt
- Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Den Umfang der Erstattung klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.
- Selbstzahlend
- Behandlung ohne Beteiligung einer Versicherung. Das Honorar vereinbaren wir im Vorgespräch.
- Supervision und Selbsterfahrung
- Honorar nach Absprache im Einzelfall.
Ausfallregelung
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, sagen Sie ihn bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen wird das vereinbarte Honorar fällig, da die Zeit für niemand anderen mehr zur Verfügung steht.